Rechtsprechung
BGH, 08.06.2004 - 4 StR 519/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Fehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; erforderliche Feststellungen; hinreichend konkrete Erfolgsaussicht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Anforderungen an die Feststellung eines Hangs des Angeklagten zum übermäßigen Konsum alkoholischer Getränke
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
Aussichtlosigkeit der Unterbringung bei langer U-Haft - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 10
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 08.06.2004 - 4 StR 519/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 91, 1 ff.) darf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nur dann angeordnet werden, wenn die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht (…vgl. auch BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5, 9; BGH NStZ-RR 2003, 214). - BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71
Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen …
Auszug aus BGH, 08.06.2004 - 4 StR 519/03
Deshalb hätte das Landgericht hierzu umfassend eigene Feststellungen treffen und in den Urteilsgründen mitteilen müssen (vgl. BGHSt 24, 274 f.;… BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18). - BGH, 16.02.2000 - 3 StR 24/00
Urteilsbegründung; Teilrechtskraft eines Urteils
Auszug aus BGH, 08.06.2004 - 4 StR 519/03
Deshalb hätte das Landgericht hierzu umfassend eigene Feststellungen treffen und in den Urteilsgründen mitteilen müssen (vgl. BGHSt 24, 274 f.; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18).
- BGH, 26.03.2003 - 2 StR 54/03
Strafzumessung (gerechter Ausgleich des Unrechts- und Schuldgehalts)
Auszug aus BGH, 08.06.2004 - 4 StR 519/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 91, 1 ff.) darf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nur dann angeordnet werden, wenn die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht (…vgl. auch BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5, 9; BGH NStZ-RR 2003, 214). - BGH, 15.12.1994 - 4 StR 675/94
Beendeter Versuch - Unbeendeter Versuch - Tatplan - Unterbringungsanordnung - …
Auszug aus BGH, 08.06.2004 - 4 StR 519/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 91, 1 ff.) darf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nur dann angeordnet werden, wenn die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht (vgl. auch BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5, 9; BGH NStZ-RR 2003, 214). - BGH, 10.05.1995 - 2 StR 160/95
Aufhebung des Strafausspruchs - Aufhebung der Feststellungen - Verminderte …
Auszug aus BGH, 08.06.2004 - 4 StR 519/03
Deshalb hätte das Landgericht hierzu umfassend eigene Feststellungen treffen und in den Urteilsgründen mitteilen müssen (vgl. BGHSt 24, 274 f.; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18). - BGH, 29.03.1995 - 3 StR 95/95
Maßregel - Aussicht auf Erfolg - Unterbringung - Entziehungsanstalt - Rausch - …
Auszug aus BGH, 08.06.2004 - 4 StR 519/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 91, 1 ff.) darf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nur dann angeordnet werden, wenn die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht (vgl. auch BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5, 9; BGH NStZ-RR 2003, 214). - BGH, 14.05.1993 - 3 StR 176/93
Vom Revisionsgericht aufgehobene Feststellungen als Grundlage für ein neues …
Auszug aus BGH, 08.06.2004 - 4 StR 519/03
Deshalb hätte das Landgericht hierzu umfassend eigene Feststellungen treffen und in den Urteilsgründen mitteilen müssen (vgl. BGHSt 24, 274 f.; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18).
- BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07
Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes …
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in der Entscheidung BVerfGE 94, 1 entschieden, dass die entsprechende frühere Fassung des § 64 Abs. 2 StGB verfassungswidrig und nichtig war; der Bundesgerichtshof hat seither in einer Vielzahl von Entscheidungen immer wieder darauf hingewiesen, dass Voraussetzung einer Anordnung nach § 64 StGB die positive Feststellung einer konkreten Erfolgsaussicht ist (vgl. etwa BGH NStZ-RR 2005, 10). - BGH, 15.03.2006 - 2 StR 43/06
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf …
Es ist vielmehr eine hinreichend konkrete Aussicht, den Süchtigen zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor Rückfall in die akute Sucht zu bewahren, erforderlich (BVerfGE 91, 1, 30; vgl. auch BGH NStZ-RR 2005, 10, 11). - BGH, 01.03.2006 - 2 StR 15/06
Erfolgsaussichten einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend …
Auf diesen Wechsel des Beurteilungsmaßstabs hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung immer wieder hingewiesen (zuletzt etwa BGH NStZ-RR 2005, 10;… vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 64 Rdn. 16 f. m.w.N.). - OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 77/05 Dem geänderten Maßstab für die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 10 [BGH 08.06.2004 - 4 StR 519/03] ) wird das Berufungsurteil gerecht.