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   BGH, 08.06.2004 - 4 StR 519/03   

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https://dejure.org/2004,5193
BGH, 08.06.2004 - 4 StR 519/03 (https://dejure.org/2004,5193)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2004 - 4 StR 519/03 (https://dejure.org/2004,5193)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - 4 StR 519/03 (https://dejure.org/2004,5193)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Anforderungen an die Feststellung eines Hangs des Angeklagten zum übermäßigen Konsum alkoholischer Getränke

  • Judicialis

    StGB § 64; ; StPO § 473 Abs. 4 Satz 2; ; JGG § 74

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Aussichtlosigkeit der Unterbringung bei langer U-Haft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 10
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.03.2003 - 2 StR 54/03

    Strafzumessung (gerechter Ausgleich des Unrechts- und Schuldgehalts)

    Auszug aus BGH, 08.06.2004 - 4 StR 519/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 91, 1 ff.) darf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nur dann angeordnet werden, wenn die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht (vgl. auch BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5, 9; BGH NStZ-RR 2003, 214).
  • BGH, 15.12.1994 - 4 StR 675/94

    Beendeter Versuch - Unbeendeter Versuch - Tatplan - Unterbringungsanordnung -

    Auszug aus BGH, 08.06.2004 - 4 StR 519/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 91, 1 ff.) darf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nur dann angeordnet werden, wenn die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht (vgl. auch BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5, 9; BGH NStZ-RR 2003, 214).
  • BGH, 10.05.1995 - 2 StR 160/95

    Aufhebung des Strafausspruchs - Aufhebung der Feststellungen - Verminderte

    Auszug aus BGH, 08.06.2004 - 4 StR 519/03
    Deshalb hätte das Landgericht hierzu umfassend eigene Feststellungen treffen und in den Urteilsgründen mitteilen müssen (vgl. BGHSt 24, 274 f.; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18).
  • BGH, 29.03.1995 - 3 StR 95/95

    Maßregel - Aussicht auf Erfolg - Unterbringung - Entziehungsanstalt - Rausch -

    Auszug aus BGH, 08.06.2004 - 4 StR 519/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 91, 1 ff.) darf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nur dann angeordnet werden, wenn die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht (vgl. auch BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 5, 9; BGH NStZ-RR 2003, 214).
  • BGH, 14.05.1993 - 3 StR 176/93

    Vom Revisionsgericht aufgehobene Feststellungen als Grundlage für ein neues

    Auszug aus BGH, 08.06.2004 - 4 StR 519/03
    Deshalb hätte das Landgericht hierzu umfassend eigene Feststellungen treffen und in den Urteilsgründen mitteilen müssen (vgl. BGHSt 24, 274 f.; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18).
  • BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07

    Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in der Entscheidung BVerfGE 94, 1 entschieden, dass die entsprechende frühere Fassung des § 64 Abs. 2 StGB verfassungswidrig und nichtig war; der Bundesgerichtshof hat seither in einer Vielzahl von Entscheidungen immer wieder darauf hingewiesen, dass Voraussetzung einer Anordnung nach § 64 StGB die positive Feststellung einer konkreten Erfolgsaussicht ist (vgl. etwa BGH NStZ-RR 2005, 10).
  • BGH, 15.03.2006 - 2 StR 43/06

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf

    Es ist vielmehr eine hinreichend konkrete Aussicht, den Süchtigen zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor Rückfall in die akute Sucht zu bewahren, erforderlich (BVerfGE 91, 1, 30; vgl. auch BGH NStZ-RR 2005, 10, 11).
  • BGH, 01.03.2006 - 2 StR 15/06

    Erfolgsaussichten einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend

    Auf diesen Wechsel des Beurteilungsmaßstabs hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung immer wieder hingewiesen (zuletzt etwa BGH NStZ-RR 2005, 10; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 64 Rdn. 16 f. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 77/05
    Dem geänderten Maßstab für die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 10 [BGH 08.06.2004 - 4 StR 519/03] ) wird das Berufungsurteil gerecht.
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